Wir lassen Sie in schweren Zeiten nicht allein

Unterstützung beim Letzten Willen – und darüber hinaus.

Wer sein Erbe rechtzeitig per Testament regelt, kann viele Unstimmigkeiten unter Erben und offene Fragen, wie mit dem Nachlass zu verfahren ist, schon vor dem eigenen Ableben klären. Mit dem Angebot der Testamentsvollstreckung und Nachlassbegleitung unterstützt die Volksbank Dreiländereck ihre Mitglieder und Kundschaft bei den schweren Gängen nach dem Tod eines Angehörigen.

Testamentsvollstreckung

Durch die Ernennung eines oder einer Testamentsvollstreckenden wird der Nachlass so verwaltet, wie es der Erblasser oder die Erblasserin gewünscht hat. Die Volksbank Dreiländereck ist bei Beauftragung als Testamentsvollstreckende dann nicht nur dafür zuständig, das Vermögen aufzuteilen, sondern auch, dafür zu sorgen, dass das Erbe rechtlich geschützt bleibt und bestimmte Auflagen erfüllt werden. Dafür hat die Volksbank Dreiländereck qualifizierte Fachpersonen im Team.

Unsere Leistungen als Testamentsvollstreckende

  • Erstellung eines Nachlassverzeichnisses: damit die Erben genau wissen, welche Werte und Verpflichtungen Teil des Nachlasses sind.
  • Verteilung des Nachlasses: eine faire und zügige Aufteilung entsprechend den testamentarischen Vorgaben.
  • Schutz des Erbes: die Absicherung des Vermögens vor ungewollten Zugriffen, sei es durch Gläubiger oder steuerliche Verpflichtungen.
  • Umsetzung besonderer Anordnungen: Hat die erblassende Person z. B. die Gründung einer Stiftung oder eine langfristige Verwaltung bestimmter Vermögenswerte festgelegt, kümmert sich die Volksbank um die zuverlässige Umsetzung dieser Auflagen.

Nachlassbegleitung – Entlastung für Hinterbliebene

Neben der Testamentsvollstreckung bietet die Volksbank Dreiländereck Unterstützung bei den praktischen Aufgaben an, die nach einem Trauerfall auf Hinterbliebene zukommen. Dazu gehören Behördengänge, Kündigungen von Verträgen, Abmeldungen und die Kommunikation mit Versicherungen oder Banken.

Unsere Leistungen in der Nachlassbegleitung

  • Abgabe von Steuererklärungen
  • Immobilienverkäufe
  • Kündigungen von Versicherungen, Mitgliedschaften u. Ä.
  • Eintreibung offener Forderungen
  • Organisation von Haushaltsauflösungen

Warum Testamentsvollstreckung und Nachlassbegleitung?

Für viele Menschen kann eine Testamentsvollstreckung oder Nachlassbegleitung eine erhebliche Erleichterung darstellen, insbesondere für:

  • beruflich stark eingespannte Erben,
  • Erben, die weit entfernt oder im Ausland leben,
  • minderjährige oder unerfahrene Erben, die einen geschulten Vertreter benötigen,
  • Familien mit umfangreichen oder komplexen Nachlässen,
  • Erbengemeinschaften, in denen potenzielle Konflikte bestehen,
  • Personen, die besonderen Schutz für bestimmte Erben oder Vermögenswerte wünschen.

Ein professionelles Mandat sorgt dafür, dass die Hinterbliebenen in Ruhe trauern können, ohne sich um die vielfältigen organisatorischen und rechtlichen Aspekte kümmern zu müssen.

Kosten

Die Volksbank Dreiländereck orientiert sich bei diesen Leistungen an den Empfehlungen des Deutschen Notarvereins, um Transparenz und Fairness sicherzustellen – dabei handelt es sich um ein bewährtes System, das klare Kostenstrukturen aufzeigt.

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