Pflichtinformationen

Hier finden Sie folgende Angaben:

 

  • Erklärung gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) 2017/1129 (EU-ProspektVO)
  • Informationen nach § 15 der Versicherungsvermittlerverordnung
  • Informationen zur EU-Offenlegungsverordnung
  • Informationen zu Liquiditätsmanagementtools nach dem Kapitalanlagegesetzbuch
  • Information über die mögliche Veröffentlichung eines Nachtrags zu einem Wertpapierprospekt

Die Anbieterkennzeichnung nach §§ 5, 6 DDG finden Sie in unserem Impressum.

Wertpapiere

Erklärung gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) 2017/1129 (EU-ProspektVO)

Der Volksbank Dreiländereck liegen für sämtliche von ihr gemäß Artikel 5 Absatz 1 Unterabsatz 2 EU-ProspektVO angebotenen Wertpapiere die erforderlichen Zustimmungen zur Prospektverwendung vor. Die Prospekte werden gemäß den Bedingungen verwendet, an die die Zustimmungen gebunden sind.

Versicherungen

Informationen nach § 15 der Versicherungsvermittlerverordnung

 

Volksbank Dreiländereck

Tumringer Straße 237

79539 Lörrach

 

Tel.: 07621 172-0

Fax: 07621 172-1010

E-Mail: info@vb3.de

 

Vertreten durch den Vorstand:

Günther Heck (Vorstandsvorsitzender), Marco Kückmann (Vorstandsmitglied)

 

Die Volksbank Dreiländereck ist als Versicherungsvertreter nach § 34d Abs. 7 Satz 1 der Gewerbeordnung tätig.*

 

Erlaubnisbehörde Versicherungsvermittlung:

Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee

Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee Schützenstr. 8 78462 Konstanz

www.konstanz.ihk.de

 

Angaben zum Versicherungsvermittler-Register:

Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.

Breite Straße 29

10178 Berlin

Telefon 0180 600585-0

(0,20 Euro pro Anruf aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise können abweichen)

 

www.vermittlerregister.info oder

www.vermittlerregister.org

 

Registrierungsnummer: D-3UF6-R840R-03

Die Vermittlung erfolgt auf Basis der Produkte der...

R+V Versicherungsgruppe:
Die Volksbank Dreiländereck bietet im Zuge der Vermittlung eine Beratung gemäß den gesetzlichen Vorgaben an und erhält für die erfolgreiche Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Provision von der R+V. Die Provision ist in der von Ihnen an die R+V zu zahlenden Versicherungsprämie enthalten, weitere Vergütungen in Form einer Bonifikation, Zuschüssen oder geldwerten Sachleistungen sind möglich und ebenfalls mit der Versicherungsprämie abgegolten.

Süddeutsche Krankenversicherung (SDK):
Die Volksbank Dreiländereck bietet im Zuge der Vermittlung eine Beratung gemäß den gesetzlichen Vorgaben an und erhält für die erfolgreiche Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Provision von der SDK. Die Provision ist in der von Ihnen an die SDK zu zahlenden Versicherungsprämie enthalten, weitere Vergütungen in Form einer Bonifikation, Zuschüssen oder geldwerten Sachleistungen sind möglich und ebenfalls mit der Versicherungsprämie abgegolten.

Anschrift Schlichtungsstellen:

 

Verein Versicherungsombudsmann e.V.

Postfach 08 06 32

10006 Berlin

 

Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung

Postfach 06 02 22

10052 Berlin

Liquiditätsmanagementtools nach dem Kapitalanlagegesetzbuch

Weiterführende Informationen

In dem folgenden PDF-Dokument finden Sie detaillierte Informationen zu den Liquiditätsmanagementtools nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) anlässlich ihrer gesetzlichen Einführung.

Information über die mögliche Veröffentlichung eines Nachtrags zu einem Wertpapierprospekt

Kundeninformation nach Artikel 23 Absatz 3 Unterabsatz 1 EU-ProspektVO

In dem folgenden PDF-Dokument finden Sie eine detaillierte Information über die mögliche Veröffentlichung eines Nachtrags zu einem Wertpapierprospekt und dem damit unter Umständen verbundenen Widerrufsrecht.

EU-Offenlegungsverordnung

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor