Das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) §§ 45, 48, 50 fordert von kontoführenden Zahlungsdienstleistern seit dem 14. September 2019 eine geregelte Zugriffsmöglichkeit (XS2A) für Drittkartenemittenten, Zahlungsauslösedienstleister und Kontoinformationsdienstleister nach PSD2 auf online zugängliche Zahlungskonten.
Kontenschnittstelle für Dritte Zahlungsdienstleister
Die Umsetzung bei unserem Institut erfolgt auf Basis der Berlin Group NextGen Spezifikation über unseren technischen Dienstleister Atruvia AG. Seit dem 14. Juni 2019 ist eine produktive Nutzung der Schnittstelle im Echtbetrieb möglich.
Für bankfachliche Fragen stehen wir Ihnen in unserem Institut zur Verfügung.
Weitere technische Details und Informationen zum Zugang zur Schnittstelle stehen über unseren Dienstleister Atruvia AG zur Verfügung. Bitte nutzen Sie den nachfolgenden Link.
Sandbox-Test Kontenschnittstelle für Dritte Zahlungsdienstleister
Wir bieten in diesem Zusammenhang seit dem 14. März 2019 eine Schnittstelle für Tests an. Für die Anmeldung zu Tests und weitere Informationen nutzen Sie bitte den nachfolgenden Link.
Informationen zur Berlin Group Spezifikation NextGen erhalten Sie ausschließlich über die Berlin Group Website und das NISP–Projekt.