Veranstaltungen

Bitte beachten Sie die folgenden Bedingungen

  1. Veranstaltungen führen sowohl die Volksbank Dreiländereck als auch die Kooperationspartner der goldenen girocard jeweils in Eigenregie durch. Bei Veranstaltungen von Kooperationspartnern fungiert die Volksbank Dreiländereck lediglich als Vermittlerin. Hier gelten zusätzlich die Bedingungen der Kooperationspartner, die auf Wunsch ausgehändigt werden.
  2. Jeder volljährige Kunde kann sich zu Veranstaltungen anmelden. Manche Veranstaltungen sind komplett oder einzelne Leistungen daraus Mitgliedern mit der goldenen girocard der Volksbank Dreiländereck vorbehalten.
  3. Weitere Begleitpersonen dürfen angemeldet werden, auch wenn diese nicht Kunde und/oder Mitglied der Volksbank Dreiländereck sind.
  4. Der sich anmeldende Kunde/das sich anmeldende Mitglied muss selbst an der Veranstaltung teilnehmen. Ein reines Weiterverschenken der Karten ist nicht zulässig.
  5. Einmal gekaufte Karten können nicht storniert werden, es sei denn, es handelt sich um eine Reise zu den Bedingungen des jeweiligen Kooperationspartners oder der Veranstalter (Volksbank Dreiländereck oder Kooperationspartner der goldenen girocard) stimmt der Stornierung kulanterweise zu.
  6. Der jeweilige Gesamtbetrag wird dem Mitglied mit Anmeldung zu einer Veranstaltung durch die Volksbank Dreiländereck vom Konto abgebucht. Die Zustimmung zur Abbuchung erteilt der Kunde/das Mitglied mit der Anmeldung. Die Volksbank Dreiländereck deckt bei Eigenveranstaltungen mit diesem Betrag die Kosten bzw. überweist den Gesamtbetrag ohne Abzug an den entsprechenden Kooperationspartner. Die Volksbank Dreiländereck erzielt mit diesen Veranstaltungen keinen Gewinn.
  7. Bei Veranstaltungen mit Übernachtung werden mit Anmeldung 20 Prozent des Gesamtpreises als Anzahlung fällig. Der Restbetrag (80 Prozent des Gesamtbetrages) wird ca. 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung vom Konto abgebucht.
  8. Der Kunde/das Mitglied erhält rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung von der Volksbank Dreiländereck alle notwendigen Unterlagen hierzu per Post zugeschickt.
  9. Kooperationspartner erhalten von der Volksbank Dreiländereck zur Durchführung der jeweiligen Veranstaltung eine Teilnehmerliste. Die Teilnehmerliste enthält Vornamen, Nachnamen und Anschrift der Teilnehmer. In Abhängigkeit der Veranstaltung (z. B. für Hotelreservierungen im Ausland) kann die Teilnehmerliste zusätzliche Daten enthalten. Die Kooperationspartner verwenden die Teilnehmerlisten ausschließlich zur Durchführung der Veranstaltung. Die Teilnehmerliste wird anschließend vernichtet.
  10. Kooperationspartner können ihre eigenen Veranstaltungen dazu nutzen, ihre Produkte und Dienstleistungen zu bewerben. Die Teilnehmer sind jedoch zu keinem Kauf verpflichtet.
  11. Es wird empfohlen, bei Veranstaltungen, die mit einer Reise verbunden sind, eine Reiserücktrittskosten-Versicherung abzuschließen.
Lörrach, 1. Februar 2020