Mit einer Vollmacht bevollmächtigen Sie eine Person Ihres Vertrauens, für Sie rechtswirksam zu handeln. Vollmachten können für einzelne Konten, z. B. ein Girokonto oder für alle bestehenden Konten eingerichtet werden. Auf Wunsch kann die Vollmacht zusätzlich auch für Konten gelten, die zukünftig noch hinzukommen. Darüber hinaus kann eine Vollmacht für den Todesfall oder bereits zu Lebzeiten und darüber hinaus hinterlegt werden. Ihr persönlicher Ansprechpartner berät Sie gerne, welche Variante am besten zu Ihren Wünschen passt.
Vollmacht
Bausparkasse Schwäbisch Hall und Union Investment
Erteilte Bankvollmachten gelten nicht automatisch für unsere Verbundpartner. Soll ein Bevollmächtigter auch in die Lage versetzt werden, für Sie gegenüber Bausparkassen oder depotführenden Stellen zu handeln? Auch hier können im Vorfeld Vollmachten für eine Person Ihres Vertrauens hinterlegt werden.
Wichtige Unterlagen im Schließfach verwahrt?
Sie haben bei uns ein Schließfach? Wenn die Vollmacht auch für Ihr Schließfach gelten soll, ist hierfür eine separate Vollmacht erforderlich. Wichtig: Sprechen Sie mit der Person Ihres Vertrauens, wo Sie die Schlüssel für Ihr Schließfach aufbewahren, damit diese im Ernstfall die Möglichkeit hat, Ihren Wünschen nachzukommen.
Vorsorge-, General-, oder Allgemeine Vollmachten
Die Bezeichnungen für eine Vorsorgevollmacht variieren stark, oft wird sie auch als General- oder Allgemeine Vollmacht bezeichnet. Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt nach deutschem Recht eine Person eine andere Person, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen.
Wichtig:
Durch zusätzlich erteilte Bankvollmachen, die bereits im Vorfeld hinterlegt wurden, entfällt für Bevollmächtigte die ständige Mitführung einer Vorsorgevollmacht, einer Generalvollmacht oder ähnlichen Dokumenten. Zusätzlich können eventuell bestehende Unklarheiten bereits im Vorfeld beseitigt werden.