Ein Testament ist eine Regelung des Erblassers über sein Vermögen, die im Falle des Todes in Kraft tritt. Wer ein Testament erstellt, muss grundsätzlich volljährig und geschäftsfähig sein.
Was passiert, wenn kein Testament vorhanden ist?
Wenn jemand stirbt, ohne ein Testament verfasst zu haben, tritt die gesetzliche Erbfolge ein, d. h. erbberechtigt sind dann zunächst:
- Der überlebende Ehegatte bzw. ein eingetragener Lebenspartner
- Erben der ersten Ordnung; das sind die Abkömmlinge, also Kinder, Enkel und Urenkel
- Nicht eheliche Kinder und Adoptivkinder, die minderjährig adoptiert wurden
Bedenken Sie, dass nahe Angehörige einen Mindestanspruch an einem Erbe einfordern können, auch wenn Sie sie im Testament nicht berücksichtigt haben. Er spiegelt einen Geldanspruch gegen den im Testament eingesetzten Erben wider, der dann verpflichtet ist, diesen Mindestanspruch auszuzahlen. Dies gilt auch, wenn das Testament es anders bestimmt. Die Höhe des Pflichtteils liegt in der Hälfte der Höhe des gesetzlichen Erbteils. Der Pflichtteil kann nur in Ausnahmefällen entzogen werden.