Zinsgleitklausel

Anpassungsverfahren für variable Sollzinsen

Das Anpassungsverfahren für variable Sollzinsen bei Kontokorrent bzw. variablen Darlehen ist die Zinsgleitklausel. Bei diesem Anpassungsverfahren hängt Ihr variabler Sollzins direkt von den Änderungen des Durchschnittssatzes des EURIBOR-Dreimonatsgeldes (Referenzzins) ab. Der Referenzzins wird von der Deutschen Bundesbank ermittelt.

Hier können Sie die offiziellen Durchschnittssätze über das Internet bei der Deutschen Bundesbank abrufen.

Hat sich der Wert des Referenzzinssatzes z.B. am 31.03. gegenüber seinem Wert am 30.06. verändert, wird der Sollzins beim Kontokorrent bzw. variablen Darlehen um die Änderung des Referenzzinssatzes angepasst. Ihr Sollzins passt sich also exakt den Marktveränderungen an, die Ermittlung ist transparent und nachvollziehbar. Die Sollzinsänderung gilt ab dem Tag der Überprüfung der Referenzzinssatzänderung. Die Anpassung wird generell vierteljährlich jeweils zum Ultimo vorgenommen.